
Staatliche Prüfung und staatlicher Abschluss
Die Lehrpläne und die Lehrkräfte sind vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. Die Prüfungskommission besteht aus einem
Vertreter des Regierungspräsidiums Freiburg,
den Lehrkräften und der Schulleitung.
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